Verhaltenskodex

1. Einleitung

Ziel des vorliegenden Verhaltenskodex ist es, die Werte, Prinzipien und Regeln festzulegen, die das ethische und verantwortungsvolle Verhalten und die Handlungen aller Lieferanten und Hersteller (im Folgenden: Lieferanten) bestimmen sollen, die einen Vertrag mit der COPERAMA-Gruppe als benannte Lieferanten abgeschlossen haben.

Der vorliegende Verhaltenskodex gilt für alle Lieferanten, die mit der Gruppe COPERAMA einen Vertrag als benannte Lieferanten abgeschlossen haben und an den Prozessen des Verkaufs, der Herstellung, der Vermarktung, des Vertriebs und der Lieferung von Produkten und Dienstleistungen für die Zentren und Hotels beteiligt sind, die direkt mit dem Lieferanten Verträge abschließen.

Der Lieferant ergreift die notwendigen Maßnahmen, um die Werte und Prinzipien, die das ethische und verantwortungsvolle Verhalten im Rahmen dieses Kodex definieren, in die Praxis umzusetzen.

2. Einhaltung des Verhaltenskodexes

Alle Lieferanten sind verpflichtet, die folgenden allgemeinen Grundsätze zu beachten:

  1. Sie kennen den Verhaltenskodex und treffen ihre Entscheidungen nach den folgenden allgemeinen Grundsätzen:

a. Achtung des Rechts
Die Lieferanten und alle ihre Fachleute erklären und verpflichten sich, sich jederzeit und in allen Situationen bei der Entwicklung ihrer Beziehungen zu Kunden, Herstellern, Lieferanten, Konkurrenten, Behörden usw. nicht auf Verhaltensweisen, Handlungen oder Praktiken einzulassen, die als unregelmäßig, illegal, kriminell oder unethisch oder als unredlich angesehen werden könnten.

Bei der Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben wird kein Lieferant wissentlich mit Dritten zusammenarbeiten, die gegen ein nationales oder internationales Gesetz verstoßen, und er wird nicht mit ihnen bei Handlungen oder Unterlassungen zusammenarbeiten, die den Grundsatz der Legalität beeinträchtigen oder die, wenn sie bekannt werden, dem Ruf von COPERAMA, seinen Fachleuten, seinen Interessengruppen oder Dritten im Allgemeinen schaden könnten.

b. Ehrlichkeit, Transparenz und Vertrauen
Die Lieferanten müssen in allen Geschäftsbeziehungen, bei denen die geschäftlichen Interessen von COPERAMA auf dem Spiel stehen, ehrlich, transparent und vertrauenswürdig sein, insbesondere in ihren Beziehungen zu den Kunden, und die eingegangenen Verpflichtungen erfüllen.

Sie müssen auch die Vertraulichkeit der ihnen anvertrauten Informationen des Unternehmens wahren und den Schutz der persönlichen Daten, zu denen sie Zugang haben, streng respektieren und beachten.

c. Integrität
Die institutionelle Integrität ist ein Schlüsselwert der Unternehmenskultur von COPERAMA. Die Lieferanten müssen sich in ihrem beruflichen Tätigkeitsbereich stets integer verhalten und jede Art von Verhalten ablehnen, das diese Integrität beeinträchtigen könnte.

Die Lieferanten werden unter keinen Umständen Geschenke, Einladungen, Vergünstigungen oder andere Anreize anbieten, die die Geschäftsentscheidungen der Mitarbeiter von Coperama, der Hotels eines Unternehmens der NH Hotel Group, einschließlich der Drittunternehmen unter Management oder Franchise, belohnen oder beeinflussen könnten.

Die Lieferanten vermeiden oder erklären jeden Interessenkonflikt zwischen persönlichen und kollektiven Interessen und verhalten sich aufrichtig und integer, wobei sie zu keinem Zeitpunkt ihren eigenen Vorteil oder den von Dritten durch die missbräuchliche Ausnutzung ihrer Position oder ihrer Kontakte bei COPERAMA suchen.

Unter einem Interessenkonflikt versteht man eine Situation, in der die persönlichen Interessen des Anbieters (oder der mit ihm verbundenen Personen) direkt oder indirekt mit den Interessen von COPERAMA kollidieren könnten.

  1. Darüber hinaus müssen sie verantwortungsbewusst jedes Anzeichen für das Vorhandensein von Prozessen oder Handlungen, die gegen die Bestimmungen des vorliegenden Verhaltenskodexes verstoßen, über den von COPERAMA zu diesem Zweck eingerichteten Kanal melden.
  2. Die Verletzung des Kodexes durch die Lieferanten kann zur Beendigung der zuvor
    Vertragsbeziehungen führen, ungeachtet der zivil- oder strafrechtlichen Haftung des
    Lieferanten.

3. Grundsätze der Einhaltung des Verhaltenskodexes

Der Lieferant muss die folgenden Grundsätze fördern und respektieren:

  • Achtung der Menschenrechte

Der Lieferant muss die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte respektieren und sicherstellen, dass diese Rechte im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit nicht verletzt oder missbraucht werden.

Folglich werden alle Lieferanten ihre Mitarbeiter mit Würde und Respekt behandeln. Körperliche
oder psychische Bestrafung, Belästigung jeglicher Art und Machtmissbrauch sind unter keinen
Machtmissbrauch sind unter keinen Umständen erlaubt, wobei die grundlegenden Arbeitnehmerrechte jederzeit zu respektieren sind.

  • Verbot von Kinderarbeit

Der Lieferant wird keine Minderjährigen unter Vertrag nehmen. Für die Zwecke dieses Kodex wird eine Person unter 16 Jahren als minderjährig definiert, es sei denn, die geltende nationale Gesetzgebung sieht eine höhere Altersgrenze vor; in diesem Fall wird die genannte Grenze eingehalten.

Personen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren gelten als Jugendarbeiter. Sie dürfen nicht in der Nachtschicht oder unter gefährlichen Bedingungen arbeiten.

Diese Maßnahmen und Verfahren entsprechen den Präventivmaßnahmen der IAO
(Internationale Arbeitsorganisation).

  • Verbot jeglicher Art von Zwangs- oder erzwungener Arbeit

Der Lieferant wird keine Form von Zwangs- oder unfreiwilliger Arbeit zulassen und muss die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass dieser Grundsatz weder direkt noch indirekt verletzt wird.

Der Lieferant darf die Ausweispapiere nicht einbehalten, da es den Arbeitnehmern freisteht, das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist zu beenden.

  • Verbot der Diskriminierung an einem Arbeitsplatz

Der Lieferant darf bei der Auftragsvergabe, der Entlohnung, dem Zugang zur Ausbildung, der Beförderung, der Entlassung oder dem Eintritt in den Ruhestand keine diskriminierenden Praktiken aufgrund von Rasse, Kaste, Nationalität, Religion, Alter, Behinderung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder politischer Zugehörigkeit oder sonstige diskriminierende Praktiken anwenden.

  • Einhaltung von Höchstarbeitszeiten, festgelegten Mindestlöhnen und anderen geltenden Rechtsvorschriften

Der Lieferant passt die Dauer des Arbeitstages an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder die Bedingungen des geltenden Tarifvertrags an, wenn diese für den Arbeitnehmer günstiger sind.

In der Regel verlangen die Lieferanten von ihren Arbeitnehmern nicht, mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten. Die Arbeitnehmer haben mindestens einen freien Tag pro Sieben-Tage-Zeitraum oder, wenn die nationalen Rechtsvorschriften dies zulassen, zwei freie Tage pro 14-Tage-Zeitraum.

Überstunden werden auf freiwilliger Basis und in verantwortungsbewusster Weise geleistet, wobei die Anzahl der Beschäftigten, die Häufigkeit und die von jedem einzelnen Arbeitnehmer geleisteten Stunden berücksichtigt werden. Bei der Bezahlung und Leistung von Überstunden sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

Die Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden, einschließlich der Überstunden, kann in Ausnahmefällen 60 Stunden innerhalb eines Siebentagezeitraums überschreiten, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: i) die nationalen Rechtsvorschriften lassen dies zu; ii) ein frei mit einer Gewerkschaft ausgehandelter Tarifvertrag lässt dies zu; iii) es werden geeignete Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer getroffen; und iv) es liegen außergewöhnliche Umstände vor, wie z. B. unerwartete Produktionsspitzen, Unfälle oder Notfälle.

Die für die Arbeit gezahlten Löhne und Leistungen müssen den Mindestlöhnen und/oder den nationalen gesetzlichen Normen oder den branchenüblichen Parametern entsprechen, je nachdem, welcher Wert höher ist.

Die Arbeitnehmer müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit verständliche, ausführliche schriftliche Informationen über ihre Arbeitsbedingungen sowie die erforderlichen Schulungen zur Verhütung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen Risiken erhalten.

Alle Lohnabzüge im Zusammenhang mit Disziplinarmaßnahmen müssen mit den geltenden nationalen Rechtsvorschriften in Einklang stehen.

Die Lieferanten werden die in der Arbeits- und Sozialgesetzgebung anerkannten Rechte der Arbeitnehmer nicht beschneiden Gesetzgebung.

  • Gewährleistung, dass seine Mitarbeiter ihre Arbeit unter den Bedingungen des Arbeitsschutzes und unter Beachtung der Rechtsvorschriften zur Risikoprävention verrichten

Der Lieferant stellt den Arbeitnehmern einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zur Verfügung, wobei er stets die Vorkenntnisse über die Branche und die spezifischen Gefahren berücksichtigt und ein Mindestmaß an Licht, Belüftung, Gesundheit, Hygiene und Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet.

Es werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um Unfälle oder Gesundheitsschäden zu vermeiden, die sich aus der Arbeit ergeben, mit ihr zusammenhängen oder auf sie zurückzuführen sind.

Die Arbeitnehmer werden regelmäßig und nachweislich in Sachen Gesundheit und Sicherheit geschult. Diese Unterweisung wird bei neuen oder neu zugewiesenen Arbeitnehmern wiederholt.

  • Achtung des Rechts der Arbeitnehmer, einer Gewerkschaft beizutreten, sich zu organisieren oder Kollektivverhandlungen zu führen, ohne dass Sanktionen verhängt werden

Der Lieferant garantiert seinen Arbeitnehmern das Recht auf Vereinigungsfreiheit, Mitgliedschaft und Tarifverhandlungen.

Der Arbeitnehmer muss der Arbeit der Gewerkschaften und ihren organisatorischen Aktivitäten gegenüber positiv eingestellt sein. Die Arbeitnehmervertreter dürfen nicht diskriminiert werden und müssen die Möglichkeit haben, ihre Vertretungsaufgaben am Arbeitsplatz wahrzunehmen.

Wenn das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen gesetzlich eingeschränkt ist, wird der Arbeitnehmer die Entwicklung paralleler Formen der Vereinigung und freier und unabhängiger Verhandlungen erleichtern und nicht behindern.

  • Umweltrechtliche Erfordernisse

Der Lieferant ist verpflichtet, die für seine Geschäftstätigkeit erforderlichen Umweltgenehmigungen einzuholen und aufrechtzuerhalten. Falls bei seiner Tätigkeit Abfälle anfallen, müssen diese überwacht, kontrolliert und in der von der entsprechenden Gesetzgebung vorgeschriebenen Weise behandelt werden.

Der Lieferant muss einen präventiven Ansatz zum Schutz der Umwelt verfolgen, Methoden anwenden, die einer größeren Verantwortung für die Umwelt zugute kommen, und die Entwicklung und Verbreitung von umweltfreundlichen Technologien fördern.

  • Keine Art von Betrug, Bestechung oder Korruption wird akzeptiert.

Alle Lieferanten müssen es vermeiden, sich an jeglicher Art von Korruption, Erpressung oder Bestechung zu beteiligen, die die Grundsätze des fairen Handels beeinträchtigen oder zu öffentlichen Skandalen führen könnten, von denen die Gruppe COPERAMA betroffen sein könnte.

Das Anbieten, die Zahlung, die Aufforderung oder die Annahme von Bestechungsgeldern oder unrechtmäßigen Provisionen, einschließlich Schmiergeldzahlungen, ist streng verboten. Eine Bestechung kann darin bestehen, einer Person, die einem Unternehmen oder einer Regierung angehört, ein Geschenk, eine Belohnung, eine Entschädigung oder einen Vorteil zu gewähren oder anzubieten, um einen geschäftlichen Vorteil zu erlangen oder zu behalten oder um den Empfänger dazu zu bewegen, unzulässige Handlungen zu begehen oder ihn dafür zu belohnen, und zwar in Fällen, in denen es für den Empfänger nicht angemessen wäre, einen solchen Vorteil anzunehmen. Bestechung kann auch durch Dritte erfolgen, die eine Bestechung erleichtern oder anbieten, z. B. durch einen Agenten, Vertreter oder Vermittler.

Lieferanten, Vertreter und ihre Mitarbeiter müssen alle geltenden Gesetze gegen Bestechung und Korruption einhalten und zu diesem Zweck über Verfahren verfügen, die verhindern, dass Mitarbeiter oder Personen, die mit dem Unternehmen verbunden sind, irgendeine Art von Bestechung oder Korruption begehen. Diese Verfahren müssen in regelmäßigen Abständen überprüft werden, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten.

Die Lieferanten lehnen jede Art von Betrug zu Lasten der verschiedenen öffentlichen Kassen und Sozialversicherungseinrichtungen ab, einschließlich Betrug in Bezug auf öffentliche Beihilfen, Mittel und Zuschüsse, und müssen ihre Zahlungen an die verschiedenen öffentlichen Einrichtungen unter Einhaltung ihrer Aufgaben und Verpflichtungen pünktlich leisten.

Die Lieferanten dürfen unter keinen Umständen, weder selbst noch über einen Vermittler, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit ungerechtfertigte Vorteile oder Zuwendungen jeglicher Art für sich selbst, für COPERAMA oder für einen Dritten als Gegenleistung für eine ungerechtfertigte Bevorzugung eines anderen in den Geschäftsbeziehungen erhalten, erbitten oder annehmen.

  • Schutz von vertraulichen und privilegierten Informationen

Die Lieferanten haben ausschließlich Zugang zu den für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen, sowohl in physischer als auch in elektronischer Form, sowie zu den erforderlichen Hilfsmitteln und sind verpflichtet, über alle Informationen, mit denen sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit umgehen, strengstes Berufsgeheimnis zu wahren.

Als vertrauliche Informationen in diesem Sinne gelten alle Informationen, die mündlich, schriftlich oder durch andere Mittel oder in anderer Form offengelegt werden können, unabhängig davon, ob es sich um materielle oder immaterielle Informationen handelt, zu denen die Lieferanten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder durch andere rechtmäßige oder unrechtmäßige Mittel Zugang haben können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen in Bezug auf Geschäftspläne, strategische Pläne, Produkte oder Dienstleistungen, Finanzprognosen, Handelsvereinbarungen, Umsatzinformationen, Kundendaten, Patente, Marken, Patente, Warenzeichen, Gebrauchsmuster und alle anderen Rechte des geistigen Eigentums oder deren Anmeldungen (ob eingetragen oder nicht), Passwörter, Quellcodes, Erfinder, Verfahren, grafische oder nicht grafische Entwürfe, Technik, Werbung, Budgets, Finanzprognosen, Merkmale von Dienstleistungen aller Art, die COPERAMA auf dem Markt anbietet, Zubehör, einschließlich der für die Verwaltung verwendeten Hardware und Software, und alle anderen Informationen, die COPERAMA als vertraulich oder als geschützte Informationen von COPERAMA oder von Dritten gekennzeichnet oder bezeichnet hat.

Die Lieferanten dürfen vertrauliche Informationen nur dann einsehen, nutzen oder weitergeben, wenn sie zuvor vom Leiter des Bereichs oder Zentrums, in dem sie ihre Dienstleistungen erbringen, schriftlich dazu ermächtigt worden sind.

Im Zweifelsfall und sofern nicht anders angegeben, sollten die Auftragnehmer die Informationen, zu denen sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Zugang haben, als vertraulich behandeln.

In jedem Fall gelten die folgenden Regeln für den Umgang mit vertraulichen Informationen:

  • Alle Informationen werden geschützt und streng vertraulich behandelt
  • Die vertraulichen Informationen werden von den Lieferanten nur zu den Zwecken weitergegeben und verwendet, die ihnen im Rahmen ihres Arbeitsvertrags oder ihrer Beziehung zu COPERAMA zugewiesen wurden. Sollten die Lieferanten die Unterstützung eines Dritten benötigen, dem die vertraulichen Informationen mitgeteilt werden müssen, werden sie die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Schutz der Informationen zu gewährleisten, indem sie zu diesem Zweck eine schriftliche und verbindliche Geheimhaltungsvereinbarung mit allen gesetzlich vorgesehenen Garantien abschließen.
  • Die Informationen werden weder ganz noch teilweise für einen anderen Zweck verwendet als den, der den Lieferanten aufgrund ihres Auftrags zugewiesen wurde.
  • Die Lieferanten werden die Informationen weder direkt noch indirekt an Dritte weitergeben.
  • Die Informationen dürfen ohne die schriftliche Genehmigung von COPERAMA weder ganz noch teilweise kopiert, reproduziert oder vervielfältigt werden.
  • Die Lieferanten informieren so schnell wie möglich über jede unsachgemäße Verarbeitung oder Nutzung der vertraulichen Informationen und arbeiten mit COPERAMA zusammen, um diese Informationen zu schützen.
  • Kein Lieferant wird Informationen über COPERAMA auf privaten Computern oder anderen, nicht von COPERAMA zur Verfügung gestellten Datenträgern aufbewahren.
  • Falls die Lieferanten Informationen außerhalb der Räumlichkeiten von COPERAMA mitnehmen müssen, um Aufgaben ihrer Arbeit oder Aufgaben, die mit ihrer Beziehung zu COPERAMA verbunden sind, zu erfüllen, müssen diese Informationen nach Beendigung der außerhalb der Räumlichkeiten ausgeführten Aufgaben zurückgegeben werden.

Die Lieferanten vermeiden es zu jeder Zeit, persönlich oder über einen Mittelsmann von einer Gelegenheit zur Erzielung von Gewinnen zu profitieren, von der sie bei der Ausführung ihrer Aufgaben Kenntnis erhalten. Darüber hinaus gelten für alle hier nicht vorgesehenen Angelegenheiten die in den internen Verhaltensregeln von COPERAMA für die Wertpapiermärkte festgelegten Bestimmungen, die auf der Website des Unternehmens verfügbar sind.

  • Umgang mit Informationen

Die Lieferanten müssen Informationen wahrheitsgemäß, vollständig und verständlich übermitteln. Die Lieferanten dürfen unter keinen Umständen wissentlich falsche, ungenaue oder ungenaue Informationen übermitteln.

In diesem Zusammenhang werden die Lieferanten Folgendes unterlassen:

  • Aufzeichnungen über Vorgänge in außerbuchhalterischen Aufzeichnungen zu führen, die nicht in den offiziellen Büchern verzeichnet sind.
  • Das Führen unterschiedlicher Buchhaltungsunterlagen, die sich auf dieselbe Tätigkeit und denselben Abrechnungszeitraum beziehen und die wahre Situation des Unternehmens verschleiern oder vortäuschen.
  • Aufzeichnung von Ausgaben, Einnahmen, Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, die nicht existieren oder nicht der Realität entsprechen.
  • Das Unterlassen der Eintragung von Geschäften, Handlungen, Vorgängen oder allgemein von wirtschaftlichen Transaktionen in die vorgeschriebenen Bücher oder deren Eintragung mit anderen als den tatsächlichen Zahlen.
  • Eintragungen in die Geschäftsbücher unter falscher Angabe des Zwecks.
  • Verwendung und Vorlage falscher Unterlagen oder falscher Angaben.
  • Vorsätzliche Vernichtung von Dokumenten vor Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.

4. Verfahren zur Meldung, Behandlung und Lösung von Verstößen gegen den vorliegenden Verhaltenskodex

Da alle Lieferanten den vorliegenden Kodex einhalten und zu seiner Einhaltung beitragen müssen, hat COPERAMA ein Verfahren eingerichtet, das es ermöglicht, jeden Verstoß gegen die im vorliegenden Kodex dargelegten Grundsätze vertraulich und ohne Angst vor Repressalien zu melden.

Der Verstoß muss in gutem Glauben gemeldet werden und darf nicht auf bloßen Mutmaßungen oder Vermutungen beruhen. Die betrügerische, offensichtlich rücksichtslose, missbräuchliche oder böswillige Nutzung des Whistleblowing-Kanals kann disziplinarische Maßnahmen und/oder die Einleitung rechtlicher Schritte durch COPERAMA nach sich ziehen, unbeschadet etwaiger rechtlicher Schritte, auf die die betroffene Partei Anspruch hat.

Das Verfahren zur Meldung und Behandlung möglicher Verstöße gegen den Verhaltenskodex wird vom SVP – Senior Vice President of Auditing der NH Hotel Group (im Folgenden „Ethikbeauftragter“) verwaltet.

Diese Person wird unabhängig handeln und dem Compliance-Ausschuss und dem Prüfungs- und Kontrollausschuss von NH regelmäßig Bericht erstatten.
Verstöße sind vorzugsweise per E-Mail über einen eigens dafür eingerichteten Kanal zu melden: codeofconduct@coperama.com.

Der Ethik-Beauftragte analysiert die vorgelegten Informationen, fordert die entsprechenden Beweise an und legt die Ergebnisse der Untersuchung dem Verwaltungsrat von COPERAMA und dem Compliance-Ausschuss der NH vor.

Damit ein gemeldeter Verstoß angenommen und als gültig betrachtet werden kann, müssen die folgenden Elemente vorhanden sein:

  • Angaben zur Identität der Person, die den Verstoß meldet.
  • Wahre und präzise Argumente oder Beweise zur Untermauerung der Behauptung.
  • Gemeldete Person oder Gruppe.

Das Verfahren gewährleistet die Vertraulichkeit in allen Phasen und das Ausbleiben von Repressalien. Der Ethik-Beauftragte unterzeichnet eine Geheimhaltungsvereinbarung, die im Falle eines Verstoßes zu den für angemessen erachteten Schadensersatzklagen führen kann.

Jeder, der Rat sucht oder einen Vorfall melden möchte, wird mit Respekt und Würde gemäß den folgenden Grundsätzen behandelt:

  • Vertraulichkeit: Die Daten und Aussagen werden unter strengster Vertraulichkeit geprüft. In Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften können Verstöße nicht anonym gemeldet werden, obwohl in allen Phasen des Untersuchungsverfahrens ein Höchstmaß an Vertraulichkeit gewährleistet ist.
  • Ausführlichkeit: Die eingegangenen Informationen über mögliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder andere interne oder externe Vorschriften werden ausführlich und vollständig untersucht, um den Wahrheitsgehalt der gemeldeten Situation zu ermitteln.
  • Respekt und Würde: Jeder, der Rat sucht oder einen Vorfall melden möchte, wird mit größtmöglichem Respekt und Würde behandelt, wobei die Grundrechte der an möglichen Verstößen beteiligten Personen jederzeit gewahrt bleiben. Vor der Bewertung der gemeldeten Streitigkeiten haben die betroffenen Dritten und/oder Mitarbeiter das Recht, die von ihnen für notwendig erachteten Gründe und Erklärungen abzugeben.
  • Begründungen: Jede Entscheidung muss unter Berücksichtigung der Umstände und des Umfelds, in dem die Vorfälle stattgefunden haben, begründet, verhältnismäßig und angemessen sein.

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie professionell und nach den höchsten Integritätsstandards handeln. Die Nutzung des Whistleblowing-Kanals muss mit dieser Verantwortung vereinbar sein.

5. Akzeptanz des Verhaltenskodexes

Alle Lieferanten müssen diesen Kodex akzeptieren und sich verpflichten, ihn einzuhalten und ihn ihren Mitarbeitern bekannt zu machen. Zu diesem Zweck werden die Lieferanten interne Verfahren einführen, um die erforderlichen Grundsätze und Werte in die Praxis umzusetzen, die ein ethisches und verantwortungsvolles Verhalten im Rahmen dieses Verhaltenskodex gewährleisten.

Mit der Annahme dieses Kodex erklären sich die Lieferanten damit einverstanden, dass sie automatisch an alle späteren Anpassungen oder Aktualisierungen dieses Dokuments, die ihnen ordnungsgemäß mitgeteilt werden, gebunden sind.